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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02 (https://dejure.org/2003,11798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.10.2003 - L 16 KR 169/02 (https://dejure.org/2003,11798)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - L 16 KR 169/02 (https://dejure.org/2003,11798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Grund der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zur Regelung eines Mindestlohns im Baugewerbe; Hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines Bescheides im Sozialverfahrensrecht; Einbeziehung von geringfügigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 64/94

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Vertragsstrafe nach Arbeitsvertrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Dass die AVE auch rückwirkend in Kraft treten kann, gebietet keine andere Beurteilung, weil dies zum einen nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BAG NZA 1997, 495) und zum anderen die Beurteilung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse von einer Prognoseentscheidung abhängig ist (vgl. BSGE 78, 224, 225; BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3; SozR 2100 § 8 Nr. 4), so dass die nicht vorhersehbare Erstreckung eines Tarifvertrages auf ein konkretes Beschäftigungsverhältnis an dessen Geringfügigkeit rückwirkend nichts ändert.

    Das auch früher im Beitragsrecht der Sozialversicherung zugrundegelegte Zuflussprinzip (vgl. BSGE 22, 106) hat das BSG spätestens seit 1994 zugunsten des "Entstehungsprinzips" aufgegeben (vgl. BSG SozR 3-4100 § 160 Nr. 1; BSGE 75, 61, 65; 78, 224, 226; zur Rechtsentwicklung vgl. auch Urteile des LSG NRW vom 28.01.2003 - L 5 KR 191, 197/01 und 73/02; Revision anhängig unter B 12 KR 7 und 10/03 R).

    Vielmehr hat das BSG allgemein festgestellt, dass jedenfalls mit Inkrafttreten des SGB IV zum 01.07.1977 das im Steuerrecht geltende Zuflussprinzip im sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht keine Anwendung mehr findet (vgl. BSGE 75, 61, 65; 78, 224, 226).

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Das auch früher im Beitragsrecht der Sozialversicherung zugrundegelegte Zuflussprinzip (vgl. BSGE 22, 106) hat das BSG spätestens seit 1994 zugunsten des "Entstehungsprinzips" aufgegeben (vgl. BSG SozR 3-4100 § 160 Nr. 1; BSGE 75, 61, 65; 78, 224, 226; zur Rechtsentwicklung vgl. auch Urteile des LSG NRW vom 28.01.2003 - L 5 KR 191, 197/01 und 73/02; Revision anhängig unter B 12 KR 7 und 10/03 R).

    Vielmehr hat das BSG allgemein festgestellt, dass jedenfalls mit Inkrafttreten des SGB IV zum 01.07.1977 das im Steuerrecht geltende Zuflussprinzip im sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht keine Anwendung mehr findet (vgl. BSGE 75, 61, 65; 78, 224, 226).

  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der bis zum 01.02.2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S. 115 ff.).
  • BSG, 11.05.1993 - 12 RK 23/91

    Geringfügige Beschäftigung - Berufsmäßigkeit tageweise Beschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Dass die AVE auch rückwirkend in Kraft treten kann, gebietet keine andere Beurteilung, weil dies zum einen nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BAG NZA 1997, 495) und zum anderen die Beurteilung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse von einer Prognoseentscheidung abhängig ist (vgl. BSGE 78, 224, 225; BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3; SozR 2100 § 8 Nr. 4), so dass die nicht vorhersehbare Erstreckung eines Tarifvertrages auf ein konkretes Beschäftigungsverhältnis an dessen Geringfügigkeit rückwirkend nichts ändert.
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Auch im Beitragsrecht ist anerkannt, dass es mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar ist, dass der Beitragsschuldner, der aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Beitragsgläubigers darauf vertrauen durfte, dass letzterer sein Recht nicht mehr geltend machen werde und der auch tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Einzugsrecht nicht mehr ausgeübt werde und sein Verhalten entsprechend ausgerichtet hat, gleichwohl noch in Anspruch genommen wird (vgl. BSGE 41, 275, 248; 47, 194; darauf bezugnehmend zuletzt BSG Urt. vom 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R -).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Auch im Beitragsrecht ist anerkannt, dass es mit den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht vereinbar ist, dass der Beitragsschuldner, der aufgrund eines bestimmten Verhaltens des Beitragsgläubigers darauf vertrauen durfte, dass letzterer sein Recht nicht mehr geltend machen werde und der auch tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Einzugsrecht nicht mehr ausgeübt werde und sein Verhalten entsprechend ausgerichtet hat, gleichwohl noch in Anspruch genommen wird (vgl. BSGE 41, 275, 248; 47, 194; darauf bezugnehmend zuletzt BSG Urt. vom 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R -).
  • BSG, 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R

    Entgeltfortzahlungsversicherung - Arbeitgeberausgleich - Arbeitgebereigenschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Dasselbe gilt bezüglich der Umlage nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG), zu dessen Festsetzung die Beklagte ebenfalls berufen ist (vgl. BSG Urt. vom 30.10.2002 - B 1 KR 19/01 R -).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat auch der Gesetzgeber mit der Schaffung des SGB IV den Arbeitsentgeltbegriff im sozialversicherungsrechtlichen Beitragsrecht vom steuerrechtlichen Einkommensbegriff abgrenzen wollen, wie die Einführung eines eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsentgeltbegriffs in § 14 SGB IV zeigt (vgl. BT-Drucks. 7/4122 S. 32; vgl. auch Baier in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung und Pflegeversicherung - Kommentar - Rdn. 3 zu § 14 SGB IV).
  • BAG, 25.09.1996 - 4 AZR 209/95

    Rückwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Dass die AVE auch rückwirkend in Kraft treten kann, gebietet keine andere Beurteilung, weil dies zum einen nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BAG NZA 1997, 495) und zum anderen die Beurteilung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse von einer Prognoseentscheidung abhängig ist (vgl. BSGE 78, 224, 225; BSG SozR 3-2400 § 8 Nr. 3; SozR 2100 § 8 Nr. 4), so dass die nicht vorhersehbare Erstreckung eines Tarifvertrages auf ein konkretes Beschäftigungsverhältnis an dessen Geringfügigkeit rückwirkend nichts ändert.
  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 419/88

    Entrichtung von Beiträgen an die Einzugsstelle für die Beiträge zu den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2003 - L 16 KR 169/02
    Da das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits mit Urteilen vom 28.09.1988 - 4 AZR 350/88 - und vom 23.11.1988 - 4 AZR 419/88 (= AP § 1 TVG, Tarifverträge: Bau Nrn. 99 und 100) entschieden hatte, dass die entsprechende Tarifklausel nicht nur tatsächlich versicherungspflichtige, sondern alle Beschäftigungsverhältnisse gegen Entgelt erfasste, die theoretisch der Versicherungspflicht unterfallen können, und damit den Anwendungsbereich auch auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erstreckt hat, kann aus der unveränderten Praxis der Tarifvertragsparteien, diese Klausel bezüglich des persönlichen Geltungsbereichs beizubehalten, nur darauf geschlossen werden, dass auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in den TV-Mindestlohn einbezogen sein sollten.
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 350/88

    Zur Frage der rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit geringfügig beschäftigten

  • BSG, 22.06.1994 - 10 RAr 3/93

    Tarifliche Ausschlussfristen - Beitragsforderungen von Sozialversicherungsträgern

  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

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